Liebe Bieswangerinnen,
liebe Bieswanger,
sehr geehrte auswärtige Immobilienbesitzer,

hier noch einmal in Kürze eine Zusammenfassung der Informationsveranstaltung vom 29. Juli:

Auf der Basis der im April abgegebenen 160 Interessenbekundungen wurden durch unseren Projektberater der Firma Enerpipe, Christoph Bachmann, die technischen Anlagen und die Kosten für ein Nahwärmenetz in Bieswang vorgestellt. Das Rohrnetz würde 8880 Meter lang sein. Der Wärmeverbrauch der 160 Teilnehmer läge bei 4.412.200 kWh pro Jahr und würde auf der Erzeugerseite 1.435 kW th. erfordern.

Die Wärme würde zentral in einem Heizhaus, mit Standort vorzugsweise im Gewerbegebiet, erzeugt werden. Die Abwärme der örtlichen Biogasanlage für die Grundlast und zusätzliche Hackschnitzelkessel für Spitzenlasten würden genutzt werden, um Wasser in einem zentralen Großpufferspeicher im Heizhaus zu erwärmen.

Die Wärmeverteilung zu den Anschlussnehmern würde über ein angepasstes Rohrleitungsnetz zu den Pufferspeichern in jedem Heizungsraum der Abnehmer erfolgen. Sowohl die Hausanschlussleitung, die Hauseinführung als auch die Pufferspeicher mit Übergabetechnik wären im Anschlusspreis enthalten. Die Pufferspeicher sind in den Ausführungen mit 1.000 oder 800 Liter erhältlich. Diese Übergabetechnik würde die bisherige Heizungsanlage im Heizraum ersetzen. Der Anschlussnehmer würde seinerseits einen Brauchwasserspeicher oder eine Frischwasserstation benötigen.

Für den Aufbau und den Betrieb des Nahwärmenetzes würde eine Genossenschaft gegründet werden, so dass jedes Mitglied gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt wäre. Die Mitglieder würden nur mit ihrer Kapitalbeteiligung haften, da in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen werden würde.

Zu finanzieren wären Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 4.522.361 €. Als Fördermittel stünden 1.460.175 € in Aussicht. Aufzubringen wäre dann noch das Eigenkapital, das sich über die einmaligen Anschlusskosten in Höhe von 6.000 € für die 160 Anschlussnehmern generieren könnte, also 960.000 €. Den verbleibenden Fremdkapitalanteil würde eine Finanzierung über 20 Jahre decken.

Für jeden Anschlussnehmer würden sich folgende Kosten ergeben:
1. Anschlusskosten (einmalig) 6.000 €
2. Grundgebühr pro Monat 30 €
3. Wärmepreis nach Verbrauch 6,9 Cent/kWh

Alle Preise sind Brutto, also inkl. 19% Mehrwertsteuer.

Damit bietet Ihnen die Nahwärme Bieswang eine wirtschaftliche Alternative zu Ihrer bisherigen Heizungsanlage. Weitere Vorteile für Sie:
– eine zentrale Heizungsanlage ist effizienter und nachhaltiger als viele Einzelfeuerungsanlagen
– zusätzlicher Platz im Keller, da keine Brennstofflagerstätten mehr benötigt werden
– Anschluss ist deutlich günstiger als die Neuanschaffung von herkömmlichen Befeuerungsanlagen
– die Kosten für Kaminkehrarbeiten und für Brenner-Wartungen entfallen
– keine Probleme bei der Brennstoffbeschaffung („wann und wo kaufe ich am günstigsten?“)

Im Arbeitskreis sind wir der festen Überzeugung, dass ein Anschluss an die Nahwärme sicher eine gute Wahl für alle ist.

Wie geht es weiter?

Mit den jetzt vorliegenden Zahlen und der Prognose für die Wirtschaftlichkeit bitten wir Sie um eine „ABSICHTSERKLÄRUNG“. Mit dieser Willenserklärung wollen wir feststellen, ob Sie weiterhin Interesse an diesem Projekt haben. Wenn dies für die überwiegende Mehrheit der Interessenten der Fall ist – wovon wir ausgehen – gehen wir mit dem Nahwärmenetz Bieswang in die Projektierung. Wir bereiten die Gründung einer Genossenschaft vor und wir veranlassen die konkrete Planung.

Die bei der Informationsveranstaltung ausgegebene Tischvorlage können Sie hier herunterladen. Auch die Absichtserklärung steht für Sie zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich haben wir eine etwas ausführlichere Präsentation zum Projekt Nahwärme Bieswang für Sie bereitgestellt.

Wir bitten Sie, bis spätestens 23. August 2021, die unterschriebene Absichtserklärung bei einem der Mitglieder des Arbeitskreises abzugeben oder per E-Mail an engergie@bieswang.de zu senden.

Wir informieren Sie fortlaufend auf der Internetseite www.nahwärme.bieswang.de und per Newsletter an ihre E-Mail-Adresse bzw. ausgedruckt ins Haus. Wenn Sie nicht (mehr) per E-Mail informiert werden möchten, dann schreiben Sie uns das formlos an energie@bieswang.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Voraussichtlich werden wir im März 2022 mit den Bauarbeiten beginnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Arbeitskreis Nahwärme Bieswang

Sprechen Sie uns an

Fragen & Antworten
(aus der Informationsveranstaltung vom 29.07.2021)

Sind alle Betriebskosten in der Kalkulation berücksichtigt?

Neben der Tilgung der Bankdarlehen sind Brennstoffkosten, Energiekosten (Strom), Wartungs- und Unterhaltskosten, Personalkosten für Betrieb und Verwaltung, Fremdleistungskosten (z. B. Steuerberater), Versicherungen sowie der alle 5 Jahre vorgeschriebene Tausch der Wärmemengenzähler berücksichtigt.

Welche Arbeiten und Kosten kommen noch auf mich zu?

Die einmaligen Anschlusskosten (6.000,- €) beinhalten die Lieferung und Installation eines Pufferspeichers sowie die Verrohrung von Netzseite („Primärseite“, gerechnet mit max. 4 Meter ab Gebäudeeingang), die Tiefbauarbeiten (auch auf dem Privatgrundstück) bis zum Gebäude sowie die Kernbohrung mit Mauerdurchführung.

Der Anschlussnehmer muss seine vorhandenen Anschlussleitungen („sekundärseitig“) von einem Heizungsbauer an den Pufferspeicher anbinden lassen sowie bei Bedarf die bisherige Heizungsanlage, ggf. auch den Öltank, ausbauen (lassen).

Im Tiefbaubereich werden durch die Genossenschaft sämtlich Grabungs-, Verlege-, Verdichtungs- und Wiederauffüllarbeiten übernommen. Lediglich die Vorbereitung der Oberfläche (bei offener Bauweise evtl. das Herausnehmen eines Pflasters) sowie die spätere Oberflächenwiederherstellung (Pflastern, Rasen neu ansähen) müssen vom Anschlussnehmer geleistet werden.

Warum muss ich eine Mindestmenge abnehmen ?

Ein Teil der Finanzierung unseres gemeinsamen Nahwärmenetzes muss über den Verkauf von Wärme realisiert werden. Da das Projekt bereits von Beginn an von allen Genossenschaftsmitgliedern zu tragen ist, müssen Vorstandschaft und Aufsichtsrat entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch alle an die gemeinsamen Vereinbarungen halten können.

Das Nahwärmenetz wird auf der Basis der Angaben jedes einzelnen Teilnehmers technisch optimiert, damit möglichst wenig Wärmeverluste für Alle entstehen. Darauf bauen auch die finanziellen Kalkulationen auf.

Für jeden Teilnehmer der sich an das gemeinsame Netz anschließen lässt, wird zu Beginn die zu erwartende Wärmeverbrauchsmenge von Fachleuten auf der Basis der bisherigen durchschnittlichen Verbrauchswerte festgestellt und im Wärmeliefervertrag vereinbart. Voraussichtlich 75 Prozent davon sollten nach jedem Jahr auch tatsächlich verbraucht worden sein.

Am Jahresende wird bilanziert, ob die für die Bedienung der Kredite insgesamt erforderliche Menge an Wärme für das ganze Jahr verkauft werden konnte. Nur wenn das nicht der Fall sein sollte, würde in jedem Einzelfall geprüft werden, wer unter der vereinbarten Abnahmemenge geblieben ist und warum das der Fall ist. Im Interesse aller Genossenschaftsmitglieder würde dann ggf. durch Vorstand und Aufsichtsrat jeweils entschieden werden, ob die Differenz zu bezahlen ist.

Was ist, wenn ich bereits einen Pufferspeicher habe?

Dieser kann in aller Regel weiter verwendet werden. Als Schnittstelle zum Wärmenetz erhalten Sie dazu auf der Primärseite eine sog. Übergabestation, die den Pufferspeicher steuert. Die Station misst 66x60x29 cm (HxBxT).

Übergabestation ENERPIPE

Übergabestation ENERPIPE

Welche Maße hat ein Pufferspeicher?

Die dezentralen Pufferspeicher in Ihren Heizräumen werden in Varianten mit 1000 Liter und mit 800 Liter angeboten. Sie messen im Durchmesser mit Isolierung jeweils 104 cm. Der 1000 Liter Speicher ist 209 cm hoch, der 800 Liter Speicher nur 174 cm.

Pufferspeicher ENERPIPE

Beispiel für Pufferspeicher ENERPIPE

Was ist mit meinem Kachelofen - muss ich den stilllegen?

Ein Kachelofen oder ein Kaminofen können jederzeit weiter betrieben werden.

Kann ich meine Solaranlage weiter betreiben?

Ihre bestehende Solaranlage kann an den neuen Pufferspeicher angebunden und weiter betrieben werden.

Wie sieht es mit Redundanzen bei einem Ausfall aus?

Durch die Planung von zwei Heizquellen, einer Biogasanlage und voraussichtlich je zwei 500 kW-Hackschnitzelkesseln, ist das System bereits verhältnismäßig ausfallsicher aufgebaut. Sollte es in einer Volllast-Heizperiode (ab ca. -20°C), in der alle Kessel benötigt werden, zu einem Ausfall kommen, so wird eine zusätzliche Sicherungsstufe vorgesehen. Das könnte z. B. ein Vertrag mit einem Dienstleister, der mobile Heizgeräte für derartige Fälle vermietet, sein. Entschieden werden wird das in der Projektierungsphase.

Beispiel: Hotmobil

Quelle: www.hotmobil.de

Kann ich auch nachträglich anschließen?

Ein nachträglicher Anschluss wird nur in besonderen Fällen möglich sein.

  1. Ziel der Genossenschaft und somit jedes einzelnen Wärmeabnehmers muss es sein, dass das Wärmenetz so wirtschaftlich wie möglich betrieben wird. Dies ist nur möglich, wenn alle Leitungsstrecken so dimensioniert werden, wie sie benötigt werden („so groß wie nötig, so klein wie möglich“), um die Wärmeverluste minimal zu halten.
  2. Fördergelder erhält eine Genossenschaft nur für die jetzige Errichtung des Wärmenetzes. Deren Höhe ist u. a. von der Anschlusszahl abhängig. Jeder spätere Anschluss ist somit schon deswegen relativ kostenintensiv weil er nicht mehr gefördert wird.
  3. Auch können Kosten z. B. für Tiefbauarbeiten oder den Materialeinsatz nachträglich nicht zu den Preisen während der Gesamtmaßnahme angeboten werden. Ein nachträglicher Anschluss ist somit auch für den Anschlussnehmer nicht wirtschaftlich und daher nicht zu empfehlen.