Jeder Anschlussteilnehmer des Nahwärmenetzes Bieswang hat die Möglichkeit, verschiedene Kosten, die der Anschluss an das Wärmenetz verursacht, über die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefördert zu bekommen. Diese Förderung kann über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als reine Zuschussförderung beantragt werden oder über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), wenn diese Kosten durch Darlehensmittel finanziert werden.
Um die Förderung zu erhalten, muss vor Beginn des Vorhabens ein Antrag online bei der BAFA gestellt werden. Als Vorhabenbeginn zählen zum Beispiel der Abschluss eines Wärmeliefervertrages (mit uns, der Genossenschaft) oder die Beauftragung der Umbaumaßnahmen an einen Heizungsbauer. Angebote können beim Heizungsbauer selbstverständlich eingeholt werden und sind nicht förderschädlich.

Je Wohneinheit können bis zu 60.000,- € an Kosten bezuschusst werden. Beim Anschluss an unser Nahwärmenetz beträgt der Fördersatz 35 %, beim Ausbau einer Ölheizung bis zu 45 %. Förderfähig sind dabei alle Kosten, die bei dem Anschluss an unser Wärmenetz anfallen; ausgenommen davon ist der Mitgliedsbeitrag zur Genossenschaft und das zu zahlende Eintrittsgeld. Gefördert werden zum Beispiel Kosten für:

  • Ausbau der alten Heizung
  • Entsorgung des alten Öltanks
  • Rückbau des Heizraumes
  • Fliesen des Heiz- oder Tankraumes
  • Malerarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Austausch von alten Heizkörpern im gesamten Haus
  • Einbau der gesamten Installation für Heizkörper oder z. B. Fußbodenheizung
  • Bodenbelag wie z. B. Estrich oder Fliesen
  • Hydraulischen Abgleich
  • Wärmedämmung von Leitungen
  • hocheffiziente Umwälzpumpe
  • Frischwasserstation
  • neue Türen, da bisher evtl. Stahltüren

Als Grundlage für die förderfähigen Kosten dient nach der Umsetzung der Maßnahme der Rechnungsbruttobetrag. Es werden nur Rechnungen anerkannt, die von einem Fachunternehmen ausgeführt wurden. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Auch wird kein Zuschuss gewährt, wenn das Material bei einem Fachhändler eingekauft wurde und die Montage in Eigenleistung erfolgt ist.
Die Rechnungen, die über die BAFA bezuschusst werden, dürfen in der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist der Anschluss an das Wärmenetz und ein hydraulischer Abgleich des Heizkreislaufes. Der Zuschuss wird nach Einreichung der förderfähigen Rechnungen ausbezahlt.